Nach wie vielen Jahren des Getrenntlebens wird ein Scheitern der Ehe zweifelsfrei vermutet, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich ist?
vorherige Frage nächste FrageKnapp daneben. Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird nach einem Trennungsjahr das Scheitern der Ehe nur dann unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
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