Welche Aussage in Bezug auf eine Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist unzutreffend?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, eine Delegation der Verkehrssicherungspflichten ist grundsätzlich möglich; siehe hierzu etwa das Urteil des BGH vom 6. Oktober 1958 (Az. III ZR 175/57).
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