Welche Aussage in Bezug auf eine Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist unzutreffend?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, diese Aussage stimmt definitiv nicht: Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf andere ist grundsätzlich möglich. Daraus folgt dann eine entsprechende Sicherungspflichtigkeit des Übernehmenden. Lesen Sie hierzu zum Beispiel das Urteil des BGH vom 6. Oktober 1958 (Az. III ZR 175/57).
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