Welche Aussage in Bezug auf eine Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist unzutreffend?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, dies ist eine Kernaussage der Verkehrssicherungspflicht. Lesen Sie hierzu einmal das Urteil des BGH vom 22. Oktober 1974, Az. VI ZR 149/73.
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