Welche deliktsrechtliche Vorschrift gehört nicht zu den drei "Generalklauseln" im Deliktsrecht?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, das ist die zentrale deliktische Norm, nach der eine Ersatzpflicht desjenigen vorgeschrieben ist, der das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Rechtsgut vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt.
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