Welches Interesse des Geschädigten wird durch das Deliktsrecht geschützt?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein. Beim Vertrauensinteresse handelt es sich um den Ersatz des Schadens, den im Rahmen eines Schuldverhältnisses der Gläubiger aufgrund enttäuschten Vertrauens auf die Erfüllung erlitten hat, zum Beispiel bei vergeblich getätigte Aufwendungen.
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