Kommen wir zu der zweiten wichtigen Generalklausel im Deliktsrecht: § 823 II BGB. Was gilt im Hinblick auf diese Vorschrift?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, ein Schutzgesetz muss zumindest auch Individualschutz bezwecken. Vergleichen Sie hierzu beispielsweise das Urteil des BGH vom 27. November 1963 (Az. V ZR 201/61).
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