Was hielt das LG Berlin in seinem Urteil vom 6. März 2012 (Az. 16 O 551/10) von den damaligen Facebook-Datenschutzregelungen?
vorherige Frage nächste FrageDiese Antwort ist leider falsch. Die Vorschrift ist eine solche Regel im Sinne des UWG, da die Datennutzung kommerziellen Zwecken dient.
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