2010/11 warb der Deutsche Brauer-Bund für regelmäßigen Biergenuss und pries den gesundheitlichen Nutzen des Getränks auf seiner Homepage an. Dagegen gingen die Verbraucherzentralen gerichtlich vor. Wie entschied das Landgericht Berlin?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Der Anspruch ergibt sich aus §§ 3, 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) i.V.m. Art. 3 Abs. 3 der Health-Claims-Verordnung (LG Berlin, Urt. v. 10.05.2011, Az. 16 O 259/10).
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