Nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG wird das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bestraft. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageNein, ein Klappmesser ist keine Waffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (BGH, Beschluss v. 6.11.2012, Az. 2 StR 394/12).
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