Nach § 35 BtMG kann die Vollstreckung einer Strafe für einen betäubungsmittelabhängigen Straftäter zurückgestellt werden, wenn der Verurteilte sich zu dem Zeitpunkt wegen seiner Abhängigkeit in Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen. Welche Aussage trifft zu?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Der § 35 BtMG gilt nicht analog auch für alkoholabhängige Straftäter.
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.