Wann liegt eine unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor?
vorherige Frage nächste FrageNein, die unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln ist in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG geregelt.
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