Nach § 813 BGB kann der Bereicherungsgläubiger das Geleistete zurückfordern, wenn dem Anspruch eine dauerhafte Einrede entgegenstand. Welche der folgenden Einreden ist eine solche?
vorherige Frage nächste FrageNein, der Verstoß gegen eine zwingende Formvorschrift im Sinne des § 125 BGB ist schon keine Einrede, sondern eine rechtshindernde Einwendung.
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