Was ist kein tauglicher Bereicherungsgegenstand?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Die Anwartschaft als eine vorteilhafte dingliche Rechtsposition ist tauglicher Bereicherungsgegenstand. Durch sie erlangt der (unrechtmäßige) Anwartschaftsberechtigte einen Vorteil, der sein Vermögen vermehrt hat.
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