§ 813 BGB regelt die Kondiktion wegen Bestehens einer dauernden Einrede. Welche der folgenden Einreden fällt darunter?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Die Verjährungseinrede begründet keinen Bereicherungsanspruch im Sinne des § 813 BGB.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.