§ 813 BGB regelt die Kondiktion wegen Bestehens einer dauernden Einrede. Welche der folgenden Einreden fällt darunter?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Die Arglisteinrede ist eine sogenannte peremptorische – also dauerhafte – Einrede im Sinne von § 813 BGB.
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