Was wird in diesen Ausnahmefällen statt der Saldotheorie angewendet?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau. Im Gegensatz zur Saldotheorie, bei der die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus § 812 Abs. 1 BGB miteinander verrechnet werden, stehen sich bei der Zweikondiktionenlehre diese Ansprüche autonom gegenüber.
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