Im Rahmen seiner Personalauswahl hat der öffentliche Arbeitgeber einen eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Beurteilungsspielraum. Welche der folgenden Aussagen ist in Bezug auf beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten fehlerhaft?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, genauso wie hier beschrieben muss der unterlegene Bewerber verfahren. Vergleichen Sie hierzu die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. November 2010 (Az. 2 C 16/09).
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