Im Rahmen seiner Personalauswahl hat der öffentliche Arbeitgeber einen eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Beurteilungsspielraum. Welche der folgenden Aussagen ist in Bezug auf beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten fehlerhaft?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, denn genau in der zeitlichen Reihenfolge ist gemäß der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu verfahren (Urteil vom 4. November 2010, Az. 2 C 16/09).
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