Es gibt spezielle Beamtenverhältnisse, bei denen neben den Regelungen des allgemeinen Beamtenrechts bestimmte Sondervorschriften anzuwenden sind. Welche Gruppe gehört nicht dazu?
vorherige Frage nächste FrageNein, dabei handelt es sich um ein spezielles Beamtenverhältnis. Die Angestellten schließen zwar einen Arbeitsvertrag ab, werden aber nach den beamtenrechtlichen Vorschriften behandelt.
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