Es gibt spezielle Beamtenverhältnisse, bei denen neben den Regelungen des allgemeinen Beamtenrechts bestimmte Sondervorschriften anzuwenden sind. Welche Gruppe gehört nicht dazu?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Bei Uniprofessoren als verbeamteten Wissenschaftlern ist die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 III GG zu beachten.
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