Wer ist aus der Baugenehmigung berechtigt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! So seltsam es zunächst klingen mag, doch die Baugenehmigung ist grundstücksbezogen. Die Rechte aus der Baugenehmigung stehen also dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat!
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