Welcher Grundsatz ist für das Baurecht kennzeichnend?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Es ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, es gibt aber zahlreiche spezialgesetzliche Ausformungen, zB in § 15 BauNVO oder auch in §§ 31,32 und 35 BauGB. Das Rücksichtnahmegebot gebietet es dem Bauherrn Rücksicht auf die Interessen der Nachbarn zu nehmen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.