Was passiert, wenn eine erteilte Baugenehmigung mit Widerspruch oder Anfechtungsklage angegriffen wird?
vorherige Frage nächste FrageExakt! Gem. § 212a Abs.1 BauGB haben Widerspruch und Anfechtungsklage im Baurecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.
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