Wie hoch ist das größtmögliche Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 BAföG, etwa bei verspäteter Vorlage einer Beweisurkunde?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Nach § 58 II BAföG kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
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