Welche Rechtsnatur hat eigentlich ein Ablehnungsbescheid vom zuständigen Amt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Staatlich, Behörde, Regelung, Einzelfall, Außenwirkung – das trifft auf einen solchen Bescheid wohl zu, weswegen es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Interessanter sind die Rechtsverhältnisse bei einer Bewilligung, denn ein Teil der Förderung ergeht als Darlehen, also zumindest auch auf Grundlage eines Vertrages.
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