Welche der folgenden BAföG-Änderungen soll im Herbst 2019 nicht in Kraft treten?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Eine solche Anpassung ist nicht geplant, der Mietkostenzuschlag erfolgt grundsätzlich weiterhin pauschal ohne Rücksicht auf den Wohnort. Er soll jedoch von 250 auf 325 Euro steigen – immerhin!
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