Wer zahlt die Kosten der Wahl des Betriebsrats?
Richtig! Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 BetrVG.
Nächste Frage
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.
Speichern
*Pflichtfeld