Welche rechtliche Besonderheit ergibt sich im Zusammenhang mit "betrieblich veranlassten Schäden"?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Überwiegend wird dazu § 670 BGB analog herangezogen. Ein Mitverschulden des Arbeitnehmers wirkt sich allerdings analog § 254 BGB anspruchsmindernd aus.
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