Arbeitsverträge dürfen vom Arbeitgeber vorformuliert werden. Es gelten dann die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB. Welche Vereinbarungen in solchen Arbeitsverträgen halten einer AGB-Kontrolle stand?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.
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