Bei welchen Fragen im Vorstellungsgespräch geht die Rechtsprechung immer davon aus, dass der Bewerber lügen darf?
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Grundsätzlich sind Fragen nach einer Schwerbehinderung unzulässig. Sie können aber dann zulässig sein, wenn die Schwerbehinderung für das konkrete Arbeitsverhältnis bedeutsam ist: So muss ein Arbeitgeber wissen, ob der Bewerber eine Sehbehinderung hat, bevor er ihn als Fluglotsen beschäftigt.
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