Auf sogenannte Tendenzbetriebe finden die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Betriebes dem entgegensteht. Welcher der folgenden ist ein solcher Tendenzbetrieb im Sinne des BetrVG?
vorherige Frage zur AuswertungFalsch, ein kommunaler Klinkbetreiber ist kein Tendenzbetrieb im Sinne des § 118 Abs. 1 BetrVG. So sah es zumindest das Landgericht Meiningen (Beschl. v. 27.06.2013, Az. HKO 80/12).
Zur Auswertung oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.