Grundsätzlich muss ein öffentlicher Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber gemäß § 82 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Tut er dies nicht, kann der Bewerber Entschädigung nach §§ 7, 15 AGG verlangen, es sei denn, ...
vorherige Frage nächste FrageFalsch. Eine solche Quote gibt es im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens nicht.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.