Rechtsquiz zum Anwaltsberuf


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Frage 6

Wie lautet die früheste Bezeichnung für einen deutschen Anwalt im 13. Jahrhundert?

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  • Sehr gut, Sie kennen sich in Rechtsgeschichte aus! Mit Vorspreke ist ein Fürsprecher gemeint, also jemand, der für einen anderen vorspricht, in diesem Fall vor Gericht. Erste Erwähnung fand der Vorspreke im von Eike von Repgow verfassten Sachsenspiegel. In Teilen der Schweiz hat sich diese Bezeichnung des Anwalts bis heute gehalten.

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