Wie bezeichnet man eine nicht ernstgemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Empfänger werde sie ernstnehmen, bezeichnet man als …?
vorherige Frage nächste FrageNein, guter Scherz ist nicht die gesuchte Bezeichnung. Beim guten Scherz wird die nicht ernstgemeinte Willenserklärung in der Erwartung abgegeben, der Empfänger werde den Mangel an Ernsthaftigkeit erkennen. Nach § 118 BGB ist diese Erklärung nichtig.
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