Empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden. In welchem Fall liegt kein Zugang vor?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, denn der Ausdruck ist ausreichend für den Zugang des Fax, siehe BGH, Urt. v. 07.12.1994, Az. VIII ZR 153/93.
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