Empfangsbedürftige Willenserklärungen müssen zugehen, um wirksam zu werden. In welchem Fall liegt kein Zugang vor?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, das bloße Absenden ist lediglich Abgabe der Willenserklärung. Für den Zugang der E-Mail ist die abrufbare Speicherung in der Mailbox des Empfängers erforderlich.
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