Was ist Schweigen rechtlich gesehen?
vorherige Frage nächste FrageNein. Nur in bestimmten gesetzlich normierten Fällen ist Schweigen eine fingierte Willenserklärung. So etwa in den §§ 108 Abs. 2 S. 2 BGB, 177 Abs. 2 S. 2 oder § 516 Abs. 2 S.2 BGB.
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