Wer ist zwingend geschäftsunfähig?
vorherige Frage nächste FrageNein, nach § 104 Nr. 2 BGB muss nämlich ein Dauerzustand bestehen, um Geschäftsunfähigkeit auszulösen. Es gilt in diesem Fall aber § 105 Abs. 2 BGB, wonach die abgegebene Willenserklärung ebenfalls nichtig ist.
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