Der wichtigste Anwendungsfall des Gefälligkeitsverhältnisses ist die so genannte Gefälligkeitsfahrt. Kommt bei einem Unfall jemand zu Schaden, gewährt ihm welche Anspruchsgrundlage keinen Schadenersatzanspruch?
vorherige Frage nächste FrageRichtig, es besteht gerade kein Schuldverhältnis, das Voraussetzung für einen Anspruch aus § 280 BGB ist.
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