Nach der Rechtsprechung des BGH setzt ein durch Rechtsgeschäft begründetes Schuldverhältnis voraus, dass die Vertragspartner Rechtsbindungswillen hatten. Wenn eine Abrede jedoch lediglich auf Freundschaft, Nachbarschaft oder Kollegialität fußt, nennt man das …?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, ein GefälligkeitsVERTRAG setzt gerade Rechtsbindungswillen voraus.
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