Welche der folgenden Konstellationen ist keine Ausnahme des Grundsatzes der Relativität eines Schuldverhältnisses?
vorherige Frage nächste FrageGenau, der Drittvorbehalt wird vielmehr im Sachenrecht relevant. Dieser ist eine spezielle Form des Eigentumsvorbehaltes. Gemäß § 449 Abs. 3 BGB ist ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt nichtig, wenn der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird, dass der Käufer Forderungen eines Dritten erfüllt.
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