Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen. Wie lautet der Terminus, den das BGB zum Beispiel in § 280 benutzt?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Das nimmt Ihnen (hoffentlich) kein Korrektor übel. Richtig ist jedenfalls die Schreibweise mit "s".
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