Wessen Strafbarkeit ist in Strafrechtsklausuren nicht zu prüfen, es sei denn, der Bearbeitervermerk verlangt es?
vorherige Frage nächste FrageSo ist es! Denn ein Toter kann ohnehin nicht mehr bestraft werden. Sie sollten das Verhalten eines Toten nur dann prüfen, wenn der Bearbeitervermerk es wünscht - oder in besonderen Fällen von Mittäterschaft und Teilnahme.
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