Wer hat eine Regelung erlassen, in der es um private Spielflächen für Kleinkinder geht?
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Die Satzung der Stadt Köln über private Spielflächen für Kleinkinder gibt es seit 1999 und regelt auf Grundlage des § 9 Abs. 2 S. 1 und 5 Bauordnung NRW, wie private Spielflächen auf dem Gebiet der Stadt Köln angelegt sein müssen. Sie müssen zum Beispiel windgeschützt, teils besonnt und teils beschattet sein und in Ruf- und Sichtweite der entsprechenden Wohnungen liegen (§ 3 Abs. 1 der Satzung). Bei Sandkästen ist sitzwarmes, schnelltrocknendes und splitterfreies Material zu verwenden (§ 4 Nr. 2 der Satzung).
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