Und wer hat uns die Bananenverordnung beschert?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Eine EU-Verordnung wie sie im Buche steht: Die Verordnung (EG) Nr. 2257/94 regelt unter anderem, dass in die EU eingeführte Bananen mindestens 14 Zentimeter lang und mindestens 27 Millimeter dick sein müssen. Der Krümmungsgrad der Banane wird allerdings nicht vorgeschrieben.
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