Was wirkt nicht rechtfertigend?
vorherige Frage nächste FrageLeider nein, denn die mutmaßliche Einwilligung ist ein gewohnheitsrechtlich anerkannter Rechtfertigungsgrund. Er ist dann anwendbar, wenn eine Handlung im Interesse des Betroffenen vorgenommen wird und dieser wahrscheinlich zustimmen würde, dies aber nicht rechtzeitig tun kann.
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