Was wirkt nicht rechtfertigend?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, deshalb heißt es ja auch "rechtfertigende Einwilligung". Bei dieser muss das Rechtsgut disponibel, der Rechtsgutträger einwilligungsfähig sowie die entsprechende Erklärung ausdrücklich und frei von Willensmängeln sein. Zudem muss der Täter in Kenntnis der Einwilligung handeln.
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