Irrt sich ein Täter über tatsächliche Umstände, die einen Rechtfertigungsgrund begründen würden, befindet er sich in einem …?
vorherige Frage nächste FrageAber nein, beim Verbotsirrtum hält der Täter ein verbotenes Handeln irrig für erlaubt. Zur Straffreiheit führt das nur, wenn der Irrtum – was selten ist – unvermeidbar war.
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