Irrt sich ein Täter über tatsächliche Umstände, die einen Rechtfertigungsgrund begründen würden, befindet er sich in einem …?
vorherige Frage nächste FrageKnapp daneben. Ein Erlaubnisirrtum besteht, wenn ein Täter entweder einen nicht-existenten Rechtsfertigungs-grund irrig annimmt oder die rechtlichen Grenzen eines bestehenden Rechtfertigungsgrundes verkennt.
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